Internationale Fälle – Rentenzeiten aus dem Ausland anerkennen
Wir machen Auslandszeiten sichtbar, verständlich und anrechenbar – rechtskonform nach EU-Verordnungen und bilateralen Abkommen.
EU, EWR, Schweiz & Drittstaaten – was gilt?
- EU-VO 883/2004 und 987/2009: Aggregation von Zeiten, Zuständigkeiten, Antragswege
- Schweiz/EWR: Analoge Verfahren mit Besonderheiten
- Drittstaaten: Bilaterale Abkommen (z. B. Kanada), individuelle Anforderungen
Länderfokus
Besondere Erfahrung mit Polen, Ukraine, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Spanien, Italien, Schweiz, Norwegen und Kanada.
- Polen: ZUS-Bestätigungen, Beschäftigungszeiten
- Ukraine/Rumänien/Bulgarien: Archivbestätigungen, Übersetzungen
- Schweiz/Norwegen: Trägerkommunikation, Fristmanagement
Sprachunterstützung: DE, EN, PL, RO, RU (nach Verfügbarkeit).
So werden Auslandszeiten bestätigt
- Identifikation der zuständigen Stelle
- Anforderung der Formulare/Nachweise
- Prüfung auf Vollständigkeit und Qualität
- Einreichung und Nachverfolgung bei der DRV
Praxis-Tipp: Frühzeitig um Originale/amtliche Kopien kümmern; Übersetzungen rechtzeitig planen.
Typische Konstellationen
- Ausbildung im Ausland ohne klare DRV-Anrechnung
- Wechselnde Beschäftigungen in mehreren Ländern
- Fehlende Bestätigungen trotz Beitragszahlung
Stimmen internationaler Mandant:innen
»Die polnischen Zeiten waren der Schlüssel. Nach 12 Wochen lag der korrigierte Bescheid vor.«
Andrzej P., Hamburg
»Kompetent bei der Abgrenzung von Studien- und Beschäftigungszeiten in Rumänien.«
Ana M., Nürnberg
FAQs zu internationalen Rentenzeiten
Welche Formulare brauche ich?
Je nach Land: Bescheinigungen der Renten- oder Sozialversicherungsträger, ggf. mit Übersetzung. Wir sagen, was genau erforderlich ist.
Was, wenn Fristen in Deutschland laufen?
Wir sichern Fristen in Deutschland und reichen ausländische Nachweise nach.
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