Internationale Fälle – Rentenzeiten aus dem Ausland anerkennen

Wir machen Auslandszeiten sichtbar, verständlich und anrechenbar – rechtskonform nach EU-Verordnungen und bilateralen Abkommen.

EU, EWR, Schweiz & Drittstaaten – was gilt?

  • EU-VO 883/2004 und 987/2009: Aggregation von Zeiten, Zuständigkeiten, Antragswege
  • Schweiz/EWR: Analoge Verfahren mit Besonderheiten
  • Drittstaaten: Bilaterale Abkommen (z. B. Kanada), individuelle Anforderungen

Länderfokus

Besondere Erfahrung mit Polen, Ukraine, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Spanien, Italien, Schweiz, Norwegen und Kanada.

  • Polen: ZUS-Bestätigungen, Beschäftigungszeiten
  • Ukraine/Rumänien/Bulgarien: Archivbestätigungen, Übersetzungen
  • Schweiz/Norwegen: Trägerkommunikation, Fristmanagement

Sprachunterstützung: DE, EN, PL, RO, RU (nach Verfügbarkeit).

So werden Auslandszeiten bestätigt

  1. Identifikation der zuständigen Stelle
  2. Anforderung der Formulare/Nachweise
  3. Prüfung auf Vollständigkeit und Qualität
  4. Einreichung und Nachverfolgung bei der DRV

Praxis-Tipp: Frühzeitig um Originale/amtliche Kopien kümmern; Übersetzungen rechtzeitig planen.

Typische Konstellationen

  • Ausbildung im Ausland ohne klare DRV-Anrechnung
  • Wechselnde Beschäftigungen in mehreren Ländern
  • Fehlende Bestätigungen trotz Beitragszahlung
Unsere Vorgehensweise

Stimmen internationaler Mandant:innen

»Die polnischen Zeiten waren der Schlüssel. Nach 12 Wochen lag der korrigierte Bescheid vor.«

Andrzej P., Hamburg

»Kompetent bei der Abgrenzung von Studien- und Beschäftigungszeiten in Rumänien.«

Ana M., Nürnberg

FAQs zu internationalen Rentenzeiten

Welche Formulare brauche ich?

Je nach Land: Bescheinigungen der Renten- oder Sozialversicherungsträger, ggf. mit Übersetzung. Wir sagen, was genau erforderlich ist.

Was, wenn Fristen in Deutschland laufen?

Wir sichern Fristen in Deutschland und reichen ausländische Nachweise nach.

Unterlagen prüfen lassen: Kontakt & Termin

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Telefon: +49 30 3119 7650 · E-Mail: [email protected]

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